Qualitätsstandards
Schulungen von Mitarbeiter:innen - QISH
Ohne eine vorherige Schulung dürfen Mitarbeitende nicht werben. Angehende und bestehende Mitarbeitende sind regelmäßig zu schulen. Diese Schulungen müssen sowohl Gesprächsschulungen als auch Organisationsschulung (inhaltlich) umfassen.
Häufigkeit der Schulung
☑ vor dem ersten Einsatz für die Organisation: mindestens vierstündige Starter:innenschulung inkl. mindestens einstündiger Organisationsschulung
☑ danach kontinuierliche Folgeschulungen, im ersten Monat acht Stunden (Richtwert)
Folgendes muss geschult werden
☑ QISH-Qualitätsstandards (inkl. zusätzlicher Standards wie Covid-19-Hygiene-Standards)
☑ Einführung in die jeweilige Organisation und ihre Projekt- und Kampagneninhalte
☑ Einführung in die Kommunikations- und Verkaufstheorie inkl. Praxisübungen zum Gesprächsablauf
☑ rechtliche Rahmenbedingungen u. a. zu den Themen Freiwilligkeit der Spende, Rücktrittsbedingungen, Datenschutz und steuerliche Absetzbarkeit der Spende
☑ Auflagen von Standortgenehmigungen
☑ Beschwerdemanagement und -verfahren
☑ Umgang mit personenbezogenen Daten
☑ Verhaltensweisen, die gewährleisten, dass besondere Vorsicht geübt wird, wenn ältere Personen, Menschen mit Behinderung oder junge Menschen kontaktiert werden
☑ Umgang mit Personen, die Betäubungsmittel oder Alkohol zu sich genommen haben
Schulungsunterlagen (z.B. Gesprächsleitfaden und Organisationsschulung) werden von der QISH-Ombudsstelle regelmäßig geprüft.
Unser Verhaltenscodex mit unseren Qualitätsstandards stellt ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung des Face-to-Face Fundraisings in Deutschland dar.
Unsere Qualitätsstandards sind verbindliche Vorgaben für ein professionelles, transparentes und ethisch korrektes Face-to-Face Fundraising.




