Schulungen von Mitarbeiter:innen - QISH
Ohne eine vorherige Schulung dürfen Mitarbeitende nicht werben. Angehende und bestehende Mitarbeitende sind regelmäßig zu schulen. Diese Schulungen müssen sowohl Gesprächsschulungen als auch Organisationsschulung (inhaltlich) umfassen.
- vor dem ersten Einsatz für die Organisation: mindestens vierstündige Starter:innenschulung inkl. mindestens einstündiger Organisationsschulung
- danach kontinuierliche Folgeschulungen, im ersten Monat acht Stunden (Richtwert)
- QISH-Qualitätsstandards (inkl. zusätzlicher Standards wie Covid-19-Hygiene-Standards)
- Einführung in die jeweilige Organisation und ihre Projekt- und Kampagneninhalte
- Einführung in die Kommunikations- und Verkaufstheorie inkl. Praxisübungen zum Gesprächsablauf
- rechtliche Rahmenbedingungen u. a. zu den Themen Freiwilligkeit der Spende, Rücktrittsbedingungen, Datenschutz und steuerliche Absetzbarkeit der Spende
- Auflagen von Standortgenehmigungen
- Beschwerdemanagement und -verfahren
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Verhaltensweisen, die gewährleisten, dass besondere Vorsicht geübt wird, wenn ältere Personen, Menschen mit Behinderung oder junge Menschen kontaktiert werden
- Umgang mit Personen, die Betäubungsmittel oder Alkohol zu sich genommen haben
Häufigkeit der Schulung
Folgendes muss geschult werden
Schulungsunterlagen (z.B. Gesprächsleitfaden und Organisationsschulung) werden von der QISH-Ombudsstelle regelmäßig geprüft.

Unser Verhaltenscodex mit unseren Qualitätsstandards stellt ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung des Face-to-Face Fundraisings in Deutschland dar.
Unsere Qualitätsstandards sind verbindliche Vorgaben für ein professionelles, transparentes und ethisch korrektes Face-to-Face Fundraising.